top of page

Neues Facchkräfteinwanderungsgesetz / Chancenkarte
 

****UPDATE September 2023***

Der ungefähre "Fahrplan" des neuen Gesetzes wurde vom Bundesministerium des Inneren veröffentlicht: 

Voraussichtliche Neuregelungen ab November 2023:

a) Blaue Karte EU

- abgesenkte Gehaltsuntergrenze von ca. EUR 39.700 p. A.

- IT Spezialisten können auch ohne Studienabschluss bei dreijähriger Berufserfahrung Blaue Karte erhalten.

- Ausdehnung der Engpassberufe. 

- erleichteter Familiennachzzug.

-International Schutzberechtigten kann zukünftig ebenfalls eine Blaue Karte EU ausgestellt werden.

b) Fachkräfte § 18 AufenthG

- Fachkräfte haben nach Inkraftreten einen ANSPRUCH auf Erteilung der Aufenthaltserlaunbis, wenn die   Voraussetzungen vorliegen.

- Fachkräfte können auch Jobs ergreifen, die nicht in Verbindung mit ihrer Ausbildung stehen.

c) Berufskraffahrer 

Es wird nicht mehr geprüft, ob die erforderliche EU- bzw. EWR-Fahrerlaubnis und die Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation vorhanden sind. Es findet auch keine Vorrangsprüfung mehr statt. Sprachkenntnisse sind nicht mehr erfolrderlich.

****UPDATE September 2023***   -Ende-

Das neue Gesetz zur Weiterentwickliung der Fachkräfteeinwanderung ist noch nicht in Kraft.

 

Allerdings stimmte der Bundestag dem Gesetzesentwurf am 23.06.2023 zu. Für den Entwurf votierten 388 Abgeordnete, 234 Parlamentarier stimmten dagegen, es gab 31 Enthaltungen. Der Bunderat stimmte dem Gesetz am 07.07.2023 zu.

Die zukünftige Fachkräfteeinwanderung von Drittstaatsangehörigen mit Herkunft außerhalb der EU basiert auf drei Säulen, namentlich Qualifikation, Berufserfahrung und Potential

Säule Qualifikation:

 

Fachkräfte mit einem in Deutschland anerkannten Berufs- oder Hochschulabschluss, die einen Arbeitsvertrag haben,  sollen zukünftig jede qualifizierte Beschäftigung ausüben dürfen, auch außerhalb ihrer ursprünglichen Qualifikation.  

Säule Berufserfahrung:

 

Personen, die über eine mindestens zweijähre Berufserfahrung und einem Berufabschluss im Herkunftsstaat verfügen, sollen zukünftig Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt haben. Eine Anerkennung des Berufsabschlusses in  Deutschland soll nicht notwendig sein. 

Säule Potenzial ("Chancenkarte"): 

 

Für Arbeitssuchende soll eine Chancenkarte eingeführt werden. Hierbei handelt es sich um ein Punktesystem. Es gibt Punkte  für die  Qualifikation, Deutsch- und Englischkenntnisse, Berufserfahrung, Alter und sozialem Bezug im Bundesgebiet. 

Es müssen mindestens sechs Punkte gesammelt werden.

So werden z. B. für Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 drei Punkte vergeben; auf dem Niveau B1 zwei Punkte sowie  einen Punkt für englische Sprachkenntnisse auf den Niveau C1. Für ein Lebensalter unter 35 Jahren erhält man zwei Punkte, unter 40 Jahren einen Punkt. Die Höchstzahl von vier Punkten gibt es für eine Berufsqualifikation, die bei Nachqualifizierung als gleichwertig mit einem deutschen Abschluss anerkannt würde.

Die Chancenkarte darf nur erteilt werden, wenn der Lebensunterhalt gesichert ist. Während der Arbeitsplatzsuche soll es aber die Möglichkeit einer zweiwöchigen Probebeschäftigung in Vollzeit geben. Darüber hinaus wird wohl eine Nebenbeschäftigung von 20 Stunden pro Woche erlaubt. 

 IT-Fachkräfte können zur Beschäftigun auch ohne Hochschulabschluss, aber unter Nachweis von sonstigen Qualifikationen einreisen können.

Asylbewerber, die vor dem 29. März 2023 eingereist sind und eine Qualifikation sowie ein Jobangebot haben, sollen unter Rücknahme des Asylantrages eine Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft beantragen können. 

 

Wer als hochqualifizierte Fachkraft aus einem Drittstaat nach Deutschland kommt, soll künftig nicht nur den Ehepartner und die Kinder mitbringen dürfen, sondern auch Eltern und Schwiegereltern. Voraussetzung für den Familiennachzug ist aber, dass der Lebensunterhalt für die Angehörigen gesichert ist. 

Nachfolgend finden Sie den dazugehörigen, detailierten Gesetzesentwurf der Bundesregierung im pdf.Format. Klicken Sie dafür einfach auf den Icon:

 

 

 

Haben Sie Fragen?

Kontaktieren Sie mich!

Tel 0201.102.98.13

bottom of page