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Neues Facchkräfteinwanderungsgesetz / Chancenkarte
 

Chancenkarte zur Jobsuche,

§ 20a AufenthG

 

Seit dem 01.06.2024 ist nun auch die letzte Stufe des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes in Kraft. Mittels der Chancenkarte, die für max.1 Jahr erteilt wird,  wird es Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht, nach Deutschland einzureisen und sich einen Job zu suchen oder sich selbständig zu machen. Wichtig ist, dass Sie während der Jobsuche eine Nebenbeschäftigung von max 20 Stunden pro Woche sowie Probebeschäftigungen von max. 2 Wochen ausüben dürfen.

 

Es existieren dafür zwei Optionen:

Sie haben einen in Deutschland anerkannten Hochschulabschluss oder Ausbildungsabschluss: Dann wird Ihnen die Karte bei Nachweis der Lebensunterhaltssicherung erteilt. Sollten Sie nicht über einen in Deutschland anerkannten Abschluss verfügen, können Sie die Karte mittels eines Punktevergabesystems beantragen. Sie benötigen mindestes sechs Punkte. Sie können Punkte sammeln für die Kriterien "Gleichwertigkeit der Qualifikation", "Qualifikation im Mangelberuf", "Berufserfahrung", "Sprachkenntnisse", "Alter", "Voraufenthalt in Deutschland", "Potential des Ehegatten/Lebenspartners als Fachkraft". Sollten Sie mindestens sechs Punkte erreicht haben, wird die Chancenkarte bei Nachweis der Lebensunterhaltssicherung erteilt. 

Wieviel Punkte Sie in dem jeweiligen Bereich erzielen, entnehmen Sie der wirklich gelungenen Darstellung auf der Homepage des BMI, s. nachfolgender Link:

CHANCENKARTE.

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