Chancenkarte
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Das neue Gesetz zur Weiterentwickliung der Fachkräfteeinwanderung ist noch nicht in Kraft.
Allerdings stimmte die Bundesregierung am 29.03.2023 dem Gesetzesentwurf zu. Derzeit werden Stellungnahmen von Berufsverbänden eingeholt. Am 27.04.2023 erfolgt die erste Lesung im Bundestag.
Die zukünftige Fachkräfteeinwanderung von Drittstaatsangehörigen mit Herkunft außerhalb der EU basiert auf drei Säulen, namentlich Qualifikation, Berufserfahrung und Potential
Säule Qualifikation:
Fachkräfte mit einem in Deutschland anerkannten Berufs- oder Hochschulabschluss, die einen Arbeitsvertrag haben, sollen zukünftig jede qualifizierte Beschäftigung ausüben dürfen, auch außerhalb ihrer ursprünglichen Qualifikation.
Säule Berufserfahrung:
Personen, die über eine mindestens zweijähre Berufserfahrung und einem Berufabschluss im Herkunftsstaat verfügen, sollen zukünftig Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt haben. Eine Anerkennung des Berufsabschlusses in Deutschland soll nicht notwendig sein.
Säule Potenzial ("Chancenkarte"):
Für Arbeitssuchende soll eine Chancenkarte eingeführt werden. Hierbei handelt es sich um ein Punktesystem. Es gibt Punkte für die Qualifikation, Deutsch- und Englischkenntnisse, Berufserfahrung, Alter und sozialem Bezug im Bundesgebiet.
Es müssen mindestens sechs Punkte gesammelt werden.
So werden z. B. für Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 drei Punkte vergeben; auf dem Niveau B1 zwei Punkte sowie einen Punkt für englische Sprachkenntnisse auf den Niveau C1. Für ein Lebensalter unter 35 Jahren erhält man zwei Punkte, unter 40 Jahren einen Punkt. Die Höchstzahl von vier Punkten gibt es für eine Berufsqualifikation, die bei Nachqualifizierung als gleichwertig mit einem deutschen Abschluss anerkannt würde.
Die Chancenkarte darf nur erteilt werden, wenn der Lebensunterhalt gesichert ist. Während der Arbeitsplatzsuche soll es aber die Möglichkeit einer zweiwöchigen Probebeschäftigung in Vollzeit geben. Darüber hinaus wird wohl eine Nebenbeschäftigung von 20 Stunden pro Woche erlaubt.
Nachfolgend finden Sie den dazugehörigen, detailierten Gesetzesentwurf der Bundesregierung im pdf.Format. Klicken Sie dafür einfach auf den Icon:
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