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ÜBER
RECHTSANWALT M. HOCHSTRAT

Herr Hochstrat ist seit fast zwanzig Jahren auf dem Gebiet des Ausländerrechts und des Staatsangehörigkeitsrechts mit Einbürgerung tätig.

Der auf Ausländerrecht, und Familienrecht spezialisierte Rechtsanwalt Michael Hochstrat wurde  im Ruhrgebiet geboren.

 

Das Jurastudium absolvierte er in Münster und Bochum mit dem Wahlfach Strafrecht. Nach Absolvierung des Referendariates war Rechtsanwalt 1 1/2  Jahre bei einer Ausländerbehörde tätig.

 

Unmittelbar danach, also im Anschluss wechselte Rechtsanwalt Hochstrat die Seiten und war fortan für  in eine  auf den Gebieten Strafrecht und Verwaltungsrecht ausgerichtete Großkanzlei tätig.

 

Vor mehr als acht Jahren eröffnete Rechtsanwalt Hochstrat seine Kanzlei. Er ist auf die Rechtsgebiete des Ausländerrechts, des Strafrechts und des internationalen Familienrechts spezialisiert.

Kontakt

Tel 0201.102.98.13

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