Einbürgerung
Hilfe bei Eingürgerungsantrag und Untätigkeitsklage

Haben Sie schon einmal über die Vorzüge der Einbürgerung, den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit, nachgedacht? Ist einer Iher Vorfahren eventuell deutscher Staatsangehöriger und vermuten Sie, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung besitzen? Rechtsanwalt Hochstrat vertritt Sie im Staatsangehörigkeits-Feststellungsverfahren. Er verfügt über mehr als 18 Jahre Berufserfahrung.
Nunmehr sind Einbürgerungen bereits nach fünf Jahren statt wie bisher nach acht Jahren möglich, bei sehr guter Integration sogar schon nach drei Jahren. Dies können etwa gute Sprachkenntnisse, ehrenamtliches Engagement oder sehr gute Leistungen in Schule oder Beruf sein. In Deutschland geborene Kinder von ausländischen Eltern erhalten mit Geburt dann die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sich mindestens ein Elternteil statt bisher seit acht, seit fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhält. Diese Kinder werden zukünftig grds. die deutsche Staatsangehörigkeit behalten und müssen sich nicht mehr für eine Staatsangehörigkeit entscheiden.
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Doppelte Staatsangehörigkeit war gestern
Der Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit wird aufgegeben. Zukünftig erfolgt die Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit ( Die „doppelte Staatsangehörigkeit“ wird der Regelfall). Einbürgerungsbewerber müssen sich daher nicht mehr aus ihrer alten Staatsangehörigkeit entlassen lassen. Auch ist keine Beibehaltungsgenehmigung bei dem Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit durch einen deutschen Staatsangehörigen mehr nötig.
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Sprachkenntnisse
Mit dem akutellen Staatsangehörigkeitsrecht will die Bundesregierung auch die Lebensleistung der Gastarbeitergeneration, wozu auch Vertragsarbeiter der ehemaligen DDR zählen, anerkennen. Das Gesetz sieht deshalb vor, Ausländern, die aufgrund eines Abkommens zur Anwerbung und Vermittlung von Arbeitnehmern bis Juni 1974 nach Deutschland eingereist sind bzw. ehemaligen Vertragsarbeitnehmern der DDR, die dort bis Juni 1990 eingereist sind, die Einbürgerung zu erleichtern. So reichen mündliche Kenntnisse der deutschen Sprache als Sprachnachweis künftig aus. Außerdem wird bei ihnen auf einen Einbürgerungstest verzichtet. Darüber hinaus wird eine Härtefallregelung eingeführt. Ausnahmsweise kann zukünftig zur Vermeidung einer Härte ein Mindestmaß an mündlichen Sprachkenntnissen genügen, wenn der Erwerb von Deutschkenntnissen der Stufe B1 trotz ernsthafter und nachhaltiger Bemühungen nicht möglich oder dauerhaft wesentlich erschwert ist.
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Lange Verfahrensdauer
Die Einbürgerungsverfahren dauern wegen Personalengpässen serh lange.
Falls die Einbürgerungsbehörde über mehrere Monate nicht antwortet oder den Antrag nicht bescheidet kann beim zuständigen Verwaltungsgericht eine Verpflichtungsklage in Form der sog. Untätigkeitsklage eingelegt werden.
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