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قانون الهجرة

 

جوازات سفر أجنبية مختلفة من العديد من البلدان والمناطق من العالم كخلفية ملونة

Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit, insbesondere aufgrund meiner Vortätigkeiten, bildet seit vielen Jahren eindeutig das Ausländerrecht.  Es befasst sich mit den Rechten und Pflichten ausländischer Staatsangehöriger hinsichtlich des Zuzugs und des Verbleibes im Bundesgebiet sowie mit der Aufenthaltsbeendigung.

 

Ausländerrecht und Einbürgerung sind Teile des Verwaltungsrechts. Ich unterrichte Sie auf meiner Homepage über wichtige Neuigkeiten

 

Ich vertrete Sie in sämtlichen Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet des Ausländerrechts mit Einbürgerung:

 

-Asyl und Asylfolgeanträge

-Visum Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis bzw. unbefristete Aufenthaltserlaubnis

-Aufnenthaltserlaubnis für Arbeitskräfte, Fachkräftemigration, Blue Card, Einwanderung nach der Westbalkanregelung

-Visum zum Studium oder Ausbildung 

-humanitärer Aufenthalt

-Familienzusammenführung, Familien- und Ehegattennachzug mit Seheinehe, Elternnachzug, Kindernachzzug mit Scheinadoption

-Duldung, Abschiebung, Widerruf des Aufenthaltstitels, Widerruf der Flüchtlingseigenschaft bzw. des Asyls

-Ausweisung

-Freizügigkeit von Unionsbürgern und Daueraufenthalt EU sowie Aufenthaltskarte

-Grenzübertrittsbescheinigung

Ob Sie "nur" ein Besuchsvisum beantragen  wollen, Ihren Ehepartner, Kinder, Eltern, Großeltern oder sonstige Familienangehörigen im Wege der  Familienzusammenführung oder des Ehegattennachzuges nach Deutschland holen wollen, Probleme bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis bzw. Niederlassungserlaubnis haben  oder sich gegen Ihre Ausweisung aus  Deutschland wehren wollen, Sie also eine  Abschiebungsandrohung oder die Abschiebungsanordnung erhalten haben; ich stehe Ihnen aufgrund meiner ausländerrechtlichen Erfahrung mit Rat und Tat zur Seite. Selbiges gilt für Befristungsanträge einer gegen Sie ausgesprochenen Wiedereinreisesperre.

 

Dasselbe gilt, falls Sie Problemlösungen im Zusammenhang mit der Abschiebehaft benötigen. Wollen Sie sich über die Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen informieren?  Sind Sie im Bundesgebiet aufgewachsen und wollen von Ihrem Recht auf Wiederkehr Gebrauch machen? Beabsichtigen Sie, Ihren Sachverhalt der Härtefallkommission vorzulegen?

 

Wird Ihnen das Führen einer Scheinehe unterstellt?

Beabsichtigen Sie, in Deutschland ein Studium aufzunehmen? Ich berate Sie hinsichtlich der Voraussetzungen zur Erlangen eines Studentenvisums und stelle die entsprechenden Anträge von der Zeugnisanerkennung bis hin zur Verpflichtungserklärung. Haben Sie Ihr Studium erfolgreich in Deutschland beendet? Wenden Sie sich an mich hinsichtlich Ihres weiteren Aufenthaltes in Deutschland.

Wird Ihnen seitens der Bundesagentur für Arbeit die Zustimmung zur Aufnahme einer Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit verweigert? Eventuell benötigen Sie gar keine Zustimmung nach der BeschV oder der BeschVerfV bzw. aufgrund bilateraler Verträge wie der Deutsch-türkischen ARB.

Sie wollen sich in Deutschland zur Aufnahme einer Beschäftigung niederlassen. Ich informiere Sie über die Blue Card . Sind Sie Fachkraft? Ist das beschleunigte Fachkräfteeinwanderungsverfahren bekannt? Stammen Sie aus einem Westbalkanstaat und wollen sich auch für eine unqualifizierte Tätigkeit hier niederlassen? 

Sie wollen sich als Selbständiger im Bundesgebiet niederlassen? Ich begleite Sie und Ihre Familienangehörigen in diesem komplexen Verfahren.

Sind Sie Unternehmer und möchten Sie z.B. eine hochqualifizierte Kraft aus dem Ausland in Ihr Unternehmen holen? Beabsichtigen Sie, zur Entlastung Ihrer Familie eine Au-Pair-Kraft einzustellen? Rechtsanwalt Hochstrat kümmert sich um die Formalitäten. Beabsichtigen Sie als Unionsbürger, sich gemeinsam mit Ihren Familienangehörigen nach dem FrzG/EU in Deutschland niederzulassen? 

 

Vereinbaren Sie einen Termin mit Rechtsanwalt Hochstrat.

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