| Rechtsanwaltskanzlei Hochstrat Ausländerrecht Strafrecht |
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, Strafrechter Rechtsschutz, Anordnung, Berufung, Revision, Prozess, Klage, Pflichtverteidigung, Pflichtverteidiger, Nebenklage, Beistand, Zeugen, Strafantrag, Strafanzeige, Ausländerstrafrecht Rechtsanwalt Hochstrat hat sich neben dem Familienrecht und dem Ausländerrecht auf das Strafrecht spezialisiert. Hier vertritt er im Schwerpunkt ausländische Staatsangehörige. Gerade Beschuldigte/Angeklagte mit Migrationshintergrund bzw. ausländischer Abstammung sollten sich im Falle einer Strafverfolgung umgehend anwaltlichen Rat einzuholen, da eine Verurteilung häufig erhebliche aufenthaltsrechtliche Konsequenzen hat. Verstößen gegen das Aufenthalts- oder Asylverfahrensgesetz sind zumeist strafbar; als Beispiele sollen hier die illegale Einreise, der illegale Aufenthalt als auch die Verstöße gegen die räumliche Beschränkung der Duldung die verbotswidrige Aufnahme einer Beschäftigung erwähnt werden. Spezialkenntnisse im Aufenthaltsrecht sind für die Verteidigung ausländischer Staatsangehöriger unabdingbar; insbesondere vor dem Hintergrund, dass das erforderliche Fachwissen auf Seiten der staatlichen Verfolgungsorgane und der Richter in den überwiegenden Fällen nicht vorliegt. Rechtsanwalt Hochstrat verteidigt Sie bundesweit in allen Strafsachen ab der ersten polizeilichen Vernehmung im Ermittlungsverfahren, in den Hauptverhandlungsterminen, im Berufungsverfahren als auch im Revisionsverfahren. Auch tritt Rechtsanwalt Hochstrat als Bevollmächtigter der Nebenklage auf und leistet anwaltlichen Beistand für Zeugen. Darüber hinaus betreut Sie Rechtsanwalt Hochstrat während der Untersuchungshaft und in den Zeiten des Strafvollzugs. Befinden sich Ihre Angehörigen in Untersuchungshaft? Sind Ihnen die mit der Einlegung einer Haftbeschwerde oder Haftprüfung verbundenen Möglichkeiten bekannt. Rechtsanwalt Hochstrat vertritt Sie u. a. bei Beschuldigung bzw. Anklage wegen Raub, Totschlag, Mord, sexueller Missbrauch, Vergewaltigung, Sachbeschädigung, Brandstiftung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Vorteilsgewährung, Bestechung, Geldwäsche, Betrug, Hausfriedensbruch, Hehlerei, Geldfälschung, Urkundenfälschung, Falschaussage, Meineid Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Diebstahl, Unterschlagung, Strafvereitelung, übler Nachrede, Vollrausch, Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Delikten nach dem Betäubungsmittelgesetz sowie bei Verstößen gegen das Urheberrecht bzw. gegen das Urhebergesetz (UrhG).
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Kontakt: Rechtsanwaltskanzlei Hochstrat Rosastr. 8 (RÜ-Karree) 45130 Essen-Rüttenscheid Tel 02.01 / 102.98.13 Fax 02.01 / 102.98.16 info@rechtsanwalt-hochstrat.de skype: anwalt_hochstrat
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