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Ausländerrecht / Aufenthaltsrecht
Beabsichtigen Sie, in Deutschland ein Studium aufzunehmen? Rechtsanwalt Hochstrat berät Sie hinsichtlich der Voraussetzungen zur Erlangen eines Studentenvisums und stellt die entsprechenden Anträge von der Zeugnisanerkennung bis hin zur Verpflichtungserklärung. Haben Sie Ihr Studium erfolgreich in Deutschland beendet? Wenden Sie sich an Rechtsanwalt Hochstrat hinsichtlich Ihres weiteren Aufenthaltes in Deutschland Wird Ihnen seitens der Bundesagentur für Arbeit die Zustimmung zur Aufnahme einer Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit verweigert? Eventuell benötigen Sie gar keine Zustimmung nach der BeschV oder der BeschVerfV bzw. aufgrund bilateraler Verträge wie der Deutsch-türkischen ARB. Auch hier finden Sie in Rechtsanwalt Hochstrat den richtigen Ansprechpartner. Sind Sie Unternehmer und möchten Sie z.B. eine hochqualifizierte Kraft aus dem Ausland in Ihr Unternehmen holen? Beabsichtigen Sie, zur Entlastung Ihrer Familie eine Au-Pair-Kraft einzustellen? Rechtsanwalt Hochstrat kümmert sich um die Formalitäten. Beabsichtigen Sie als Unionsbürger, sich gemeinsam mit Ihren Familienangehörigen nach dem FrzG/EU in Deutschland niederzulassen? Fallen Sie unter die Regelungen der sog. "EU-Osterweiterung" bzw. stammen Sie aus Polen, Littauen, Lettland, Estland, Bulgarien oder Rumänien und dürfen Sie aufgrund der Beschränkung des Arbeitsmarktes nur mit Zustimmung der Arbeitsangentur eine Tätigkeit aufnehmen? Vereinbaren Sie einen Termin mit Rechtsanwalt Hochstrat. Haben Sie schon einmal über die Vorzüge der Einbürgerung, den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit, nachgedacht? Rechtsanwalt Hochstrat berät Sie hinsichtlich der Hürden und betreut Sie während des gesamten Verfahrens. Ist einer Iher Vorfahren eventuell deutscher Staatsangehöriger und vermuten Sie, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung besitzen? Rechtsanwalt Hochstrat vertritt Sie im Staatsangehörigkeitsfestellungsverfahren. Des weiteren betreut Sie Rechtsanwalt Hochstrat auf dem Rechtsgebiet des Asylrechts. Er berät Sie in allen asylrechtlichen Fragestellungen, so z. B. in Fragen der Antragsstellung, in Fragen des Asylfolgeantrags sowie der Unterbringung und Verteilung von Asylbewerbern und geduldeten Ausländern nach dem Asylverfahrensgesetz. Haben Sie Anhaltspunkte, dass Sie Spätaussiedler bzw. Vetriebener i. S. d. Bundesvertriebenengesetzes sein könnten oder vermuten Sie, dass Sie u. U. die Rechtsstellung eines Kontigentflüchtlings haben könnten, d. h., dass Sie aus den Gebieten der Nachfolgestaaten der ehemaligen UDSSR stammen und jüdischer Nationalität oder Abstammung sind? Rechtsanwalt Hochstrat erläutert Ihnen die Möglichkeit der Aufenthaltsnahme im Bundesgebiet Rechtsanwalt Hochstrat arbeitet mit einem großen Übersetzer- und Dolmetscherbüro zusammen. Zudem verfügt er über arabisch sprechende Mitarbeiter. Sprachbarrieren während der Besprechung sind daher nicht existent. Hier noch einige nützliche Links:
Sie können mein Profil unter www.rechtsanwalt.com sowie unter www.anwalt.de abrufen.
| Kontakt: Rechtsanwaltskanzlei Hochstrat Rosastr. 8 (RÜ-Karree) 45130 Essen-Rüttenscheid Tel 02.01 / 102.98.13 Fax 02.01 / 102.98.16 info@rechtsanwalt-hochstrat.de skype: anwalt_hochstrat
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